Recht

Events

Rechtliche Anerkennung nichtbinärer Geschlechter im globalen Vergleich

Im Oktober 2025 diskutierten mehr als 20 Jurist*innen aus aller Welt auf einer rechtsvergleichenden Tagung, die für den SFB „Sexdiversity“ an der Europa-Universität Flensburg organisiert wurde, wie unterschiedliche Rechtsordnungen genderdiverse Menschen anerkennen – darunter inter*, trans* und nichtbinäre Personen. Besonders deutlich wurde, dass bei den Kämpfen um Anerkennung die obersten Gerichtshöfe der verschiedenen Länder und auch die internationalen Menschenrechtssysteme eine zentrale Rolle spielen.

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Gesellschaft

Recht und Versorgungslücken: Auswirkungen des BSG-Urteils vom 19. Oktober 2023 auf die medizinische Versorgung von trans* und nicht-binären Personen

Die Diagnose Geschlechtsinkongruenz beschreibt die Nicht-Übereinstimmung zwischen dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht und dem eigenen, erlebten Geschlecht. Menschen mit dieser Diagnose haben grundsätzlich Anspruch auf geschlechtsangleichende Maßnahmen, da diese medizinisch notwendig sind, um den oft massiven Leidensdruck zu lindern. Seit Ende 2023 gibt es jedoch neue Herausforderungen: Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten für geschlechtsangleichende Behandlungen nicht mehr wie zuvor.

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Gesellschaft

Die Crux mit der Binarität: Der britische Supreme Court will das Körpergeschlecht vereindeutigen

Der UK Supreme Court, das höchste britische Gericht, hat am 16. April 2025 geurteilt, dass im britischen Gleichstellungsgesetz (Equality Act von 2010) unter „Geschlecht“ das “biologische Geschlecht“ gemeint sei, welches ausschließlich männlich oder weiblich bedeute. Entsprechend dürfen in Frauenquoten trans Frauen nicht mitgezählt werden. Trans Männer dürfen nicht in Männerabteilungen von Krankenhäusern liegen und auch andere „single sex spaces“ wie Toiletten oder Umkleideräume seien für Angehörige des jeweiligen Geburtsgeschlechts reserviert. Für Angehörige von geschlechtlichen Minderheiten, also für trans, inter und nichtbinäre (TIN*) Personen, die in dem Gerichtsverfahren offenbar gar nicht angehört wurden, schafft das offensichtlich Probleme.

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Allgemeines

Das Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft

Am 1. November 2024 tritt das SBBG in Kraft. Anna Katharina Mangold ist Professorin, Juristin und Projektleiterin im SFB „Sexdiversity“ und leitet dort das Projekt S05 „Normative Implikationen der Menschenrechte von Menschen mit DSD in einer nicht-binären Rechtswelt“. Für Feministische Studienhat sie die rechtswissenschaftliche Perspektive des neuen Selbstbestimmungsgesetzes beleuchtet. Link zum Beitrag: https://blog.feministische-studien.de/2024/11/das-selbstbestimmungsgesetz-tritt-in-kraft/ Bildrechte: Lucas

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