Menschenrechte

Gesellschaft

Geschlossene Gesellschaft: Geschlecht & Gefängnis

Gefängnisse sind Orte extremer Machtasymmetrien: Inhaftierte verlieren nicht nur ihre Freiheit, sondern unterliegen einer umfassenden staatlichen Kontrolle über Alltag, Körper und Identität. In diesem Sinne lassen sich Gefängnisse als Institutionen verstehen, in denen Disziplinierung und Normierung zentrale Funktionen erfüllen.
Doch wie wirken sich diese Formen der Normierung auf trans, inter und nicht-binäre (TIN) Personen aus? Das Verhältnis von Geschlecht und Gefängnis rückt derzeit erneut in den Fokus der Öffentlichkeit, ausgelöst durch zwei prominente Fälle: Zum einen die Auslieferung und anschließende Inhaftierung von Maja T., die sich als nicht-binär identifiziert und über gewaltvolle Haftbedingungen in Ungarn berichtet. Zum anderen der Fall der rechtsextremen Person Marla Svenja Liebich, deren kurz vor der Verurteilung erfolgte Personenstandsänderung eine mediale und politische Debatte über das Selbstbestimmungsgesetz (SBBG) und dessen mögliche Instrumentalisierung ausgelöst hat.

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Events

Rechtliche Anerkennung nichtbinärer Geschlechter im globalen Vergleich

Im Oktober 2025 diskutierten mehr als 20 Jurist*innen aus aller Welt auf einer rechtsvergleichenden Tagung, die für den SFB „Sexdiversity“ an der Europa-Universität Flensburg organisiert wurde, wie unterschiedliche Rechtsordnungen genderdiverse Menschen anerkennen – darunter inter*, trans* und nichtbinäre Personen. Besonders deutlich wurde, dass bei den Kämpfen um Anerkennung die obersten Gerichtshöfe der verschiedenen Länder und auch die internationalen Menschenrechtssysteme eine zentrale Rolle spielen.

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