Geschlechtervielfalt

Events

Rechtliche Anerkennung nichtbinärer Geschlechter im globalen Vergleich

Im Oktober 2025 diskutierten mehr als 20 Jurist*innen aus aller Welt auf einer rechtsvergleichenden Tagung, die für den SFB „Sexdiversity“ an der Europa-Universität Flensburg organisiert wurde, wie unterschiedliche Rechtsordnungen genderdiverse Menschen anerkennen – darunter inter*, trans* und nichtbinäre Personen. Besonders deutlich wurde, dass bei den Kämpfen um Anerkennung die obersten Gerichtshöfe der verschiedenen Länder und auch die internationalen Menschenrechtssysteme eine zentrale Rolle spielen.

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Gesellschaft

Recht und Versorgungslücken: Auswirkungen des BSG-Urteils vom 19. Oktober 2023 auf die medizinische Versorgung von trans* und nicht-binären Personen

Die Diagnose Geschlechtsinkongruenz beschreibt die Nicht-Übereinstimmung zwischen dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht und dem eigenen, erlebten Geschlecht. Menschen mit dieser Diagnose haben grundsätzlich Anspruch auf geschlechtsangleichende Maßnahmen, da diese medizinisch notwendig sind, um den oft massiven Leidensdruck zu lindern. Seit Ende 2023 gibt es jedoch neue Herausforderungen: Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten für geschlechtsangleichende Behandlungen nicht mehr wie zuvor.

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