fairness

Gesellschaft

Geschlecht und Sport – Die problematische Rückkehr der Sex-Tests

Seit September 2025 sorgt die Einführung von genetischen Geschlechtstest durch den internationalen Leichtathletikverband World Athletics für erheblichen Wirbel. Bei Wettbewerben wie der WM in Tokio müssen Athlet*innen, die in der Kategorie „Frauen“ antreten wollen, nachweisen, dass sie das sogenannte SRY-Gen nicht besitzen. Das SRY-Gen sitzt auf dem Y-Chromosom und setzt im Regelfall eine männliche Geschlechtsentwicklung in Gang. Wenn ein*e Athlet*in das SRY-Gen hat, führt es zum Ausschluss aus Frauenwettbewerben.
Diese Maßnahme löste eine Debatte aus, die sowohl wissenschaftliche als auch gesellschaftliche Fragen berührt: Können biologische Marker wie das SRY-Gen wirklich die komplexe Realität von Geschlecht abbilden? Ist ein solcher Test fair und ethisch vertretbar? Und wie spiegeln sich gesellschaftliche Anti-Gender-Diskurse in dieser Diskussion wider? Zunächst soll die Vorgeschichte der aktuellen Gentests kurz beleuchtet werden.

, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,
Gesellschaft

New Article on Mandatory Genetic Testing for Women Athletes

Andrew Sinclair, a member of the scientific advisory board of CRC 1665, recently published a critical analysis of the newly proposed mandatory genetic tests for women athletes by World Athletics. Sinclair is notably the scientist who discovered the relevant gene involved in sex development back in 1990, giving him unique expertise on the topic.

, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,
Gesellschaft

Die Crux mit der Binarität: Der britische Supreme Court will das Körpergeschlecht vereindeutigen

Der UK Supreme Court, das höchste britische Gericht, hat am 16. April 2025 geurteilt, dass im britischen Gleichstellungsgesetz (Equality Act von 2010) unter „Geschlecht“ das “biologische Geschlecht“ gemeint sei, welches ausschließlich männlich oder weiblich bedeute. Entsprechend dürfen in Frauenquoten trans Frauen nicht mitgezählt werden. Trans Männer dürfen nicht in Männerabteilungen von Krankenhäusern liegen und auch andere „single sex spaces“ wie Toiletten oder Umkleideräume seien für Angehörige des jeweiligen Geburtsgeschlechts reserviert. Für Angehörige von geschlechtlichen Minderheiten, also für trans, inter und nichtbinäre (TIN*) Personen, die in dem Gerichtsverfahren offenbar gar nicht angehört wurden, schafft das offensichtlich Probleme.

, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,
Nach oben scrollen