Geschlechterordnung per Dekret: Trumps Executive Order zur Zweigeschlechtlichkeit
Am 20. Januar 2025, dem ersten Tag seiner zweiten Amtszeit, unterzeichnete US-Präsident Donald Trump die Executive Order 14168 mit dem Titel Defending Women from Gender Ideology Extremism and Restoring Biological Truth to the Federal Government (Link). Es handelt sich um ein wirkmächtiges Dokument, das das Leben vieler Menschen prägt – mit dem Anspruch, Körpergeschlecht eindeutig zu definieren. Dabei vermischen sich ideologische Vorstellungen, politische Maßnahmen und wissenschaftliche Argumentationen.
In unserem Beitrag nehmen wir die darin gezeichneten Vorstellungen von Körpergeschlecht kritisch in den Blick.
Hauptpunkte der Executive Order
Im ersten von sieben Abschnitten wird die Absicht deutlich gemacht, es gehe darum, gegen „Ideologien“ vorzugehen, welche „die biologische Wirklichkeit des Geschlechts“ leugnen. Diese sei falsch, weil sie Männern, die sich selbst als Frauen fühlen, erlauben, in „single-sex spaces“ einzudringen, wie Toiletten, Duschräume oder Unterkünfte für Opfer häuslicher Gewalt. Gegen diesen als „unhealthy road“ (krankhaften Weg) bezeichneten Kurs müsse die Wahrheit aufgeboten werden – im Interesse wissenschaftlicher Integrität, öffentlicher Sicherheit, moralischer Werte und des Vertrauens in staatliche Institutionen. Die „unveränderliche biologische Realität des Geschlechts“ (im Original: „immutable biological reality of sex“) dürfe nicht durch ein subjektives und fluides Selbstgefühl von Geschlecht ersetzt werden. Im Original des Dekretes heißt es: „an internal, fluid, and subjective sense of self unmoored from biological facts.“
Entsprechend gebe es ausschließlich zwei biologische Geschlechter – Mann und Frau –, die unveränderlich seien („immutable“). Der zweite Abschnitt des Dekrets liefert die dazugehörigen Definitionen. Frauen oder Mädchen seien erwachsene oder jugendliche weibliche Menschen, Männer oder Jungen erwachsene oder jugendliche männliche Menschen.
So weit, so gut. Was weiblich und männlich heißt, wird dann aber anhand der produzierten Keimzellen definiert: Eizellen als große reproduktive Zellen und Spermien als kleine reproduktive Zellen. Das ist nach aktuellem wissenschaftlichen Stand schon nicht mehr selbstverständlich, wie wir später erklären werden.
Reduktion statt Vielfalt: Geschlecht bei Befruchtung?
Die Executive Order propagiert die Idee, dass sich die Unterscheidung zwischen „Mann“ und „Frau“ allein auf die Keimzellen (Spermien und Eizellen) bezieht. Eizellen sind groß, Spermien sind klein. Auffällig ist, dass das Dekret diese Definition auf den Zeitpunkt der Befruchtung, also auf die Fusion von Eizelle und Spermium zur Zygote, bezieht:
“Female” means a person belonging, at conception, to the sex that produces the large reproductive cell.
“Male” means a person belonging, at conception, to the sex that produces the small reproductive cell. (Sec. 2, d and e)
Zwei Dinge sind bemerkenswert. Erstens gehören die Adjektive „female“ und „male“ demnach zu Personen („means a person“). Weiblich oder männlich sind demzufolge nicht in erster Linie Körper, Zellen oder gar Chromosomen, sondern die Person. Diese Person bleibe ihr ganzes Leben lang dieselbe. Entsprechend sei auch das Geschlecht dieser Person unveränderbar.
Aber weshalb wird behauptet, die Person gehöre „bei der Befruchtung“ zu einer der beiden Geschlechtskategorien? Bei der Befruchtung vereinigen sich zwei Keimzellen. Die Zygote und der Embryo haben ja noch keine Keimzellen.
Die Zygote hat (im Sinne von Keimzellen) noch gar kein Geschlecht, sondern nur bestimmte Chromosomen. Aber diese sind es ja dann doch nicht, die für die Definition des Geschlechts verwendet wurden. Erste Formen von Keimzellen entwickeln sich erst nach zwei Wochen und reifen unterschiedlich über die ersten zwanzig Wochen der Schwangerschaft. Wie kann dies dann überhaupt eine biologische Definition sein? Hier wird ein definitorischer Schachzug angewandt: Weiblich sei nämlich diejenige Person, die später (!) Eizellen produzieren wird, schon von der Befruchtung an. Es wird also von einer später erst entstehenden Eigenschaft das Geschlecht rückwirkend auf die Zygote bezogen. Das ist biologisch gesehen ein durchaus gewagtes Manöver.
Ideologiekritisch betrachtet, ist darin ein Muster zu erkennen. Damit wird nämlich auf die Leitdoktrin des Embryos-als-Person Bezug genommen, die ihren Ursprung seit Ende des 19. Jahrhunderts in der katholischen Kirche hat. Es ist die Idee, dass die Person bei der Befruchtung entstehe, weil dann der vollständige Chromosomensatz des Individuums gegeben ist. Entsprechend müsse auch bereits ein Embryo wie eine Person geschützt werden. Diese Figur spielt heute auch in der abtreibungskritischen Recht-auf-Leben-Bewegung eine zentrale Rolle. Der frühere republikanische US-Präsident George W. Bush, der 2001 ins Amt kam, hatte bekanntlich aus diesem Grund bestimmt, alle öffentlichen Forschungsgelder für humane embryonale Stammzellforschung zu streichen.
Aus philosophischer Perspektive lässt sich die Geschlechterdefinition im Dekret als Ausdruck einer reduktionistischen und essentialistischen Auffassung kritisieren. Weil die Embryonen seit der Befruchtung alle Gene haben, hätten sie schon alle notwendigen Bestimmungen in sich, um in der Zukunft zu einem konkreten Menschen zu werden, der die eine oder die andere Sorte von Keimzellen produziert. Diese Deutung des Genoms als genetisches Programm ist reduktionistisch, weil sie alle Eigenschaften der Menschen auf die Genetik zurückführt. Und sie ist doppelt essentialistisch: einerseits, weil sie dem Genom den Status des Wesens des Menschen zuweist, und andererseits, weil sie den Keimzellen den Status des Wesens der Geschlechter verleiht.
Dabei bleibt jedoch unberücksichtigt, dass es Männer und Frauen gibt, bei denen sich im Laufe der Entwicklung aus unterschiedlichsten Gründen keine Keimzellen ausbilden oder diese eine andere als die vorgegebene Form annehmen. Ebenso bleibt unberücksichtigt, dass Personen mit sogenannten Varianten der Geschlechtsentwicklung (DSD) oder intergeschlechtliche Menschen existieren.
Eine solche Definition fokussiert auf einem einzelnen Aspekt geschlechtlicher Merkmale und erhebt diesen zur zentralen Kategorie. Dadurch werden andere wissenschaftlich fundierte Ebenen der Geschlechtsbestimmung – wie sie in Biomedizin und Geschlechterforschung herausgearbeitet wurden – ignoriert.
Körpergeschlecht ist komplex
Die im Dekret gegebene Geschlechtsdefinition ist biologisch einseitig und reduktionistisch. Die Fixierung auf Gameten greift nur eine von vielen Ebenen geschlechtlicher Entwicklung auf – dabei spielen auch hormonelle, chromosomale, neuronale und zelluläre Prozesse eine Rolle, die sich im Laufe des Lebens verändern.
Der Gedanke, dass bei der Erforschung biologischer Phänomene mehr als zwei stabile Geschlechtsausprägungen zugelassen werden müssen und Geschlecht damit ein komplexeres Phänomen darstellt, als der Binarismus es annimmt – etwa in Form eines Spektrums, Kontinuums oder hybrider Modelle –, ist keineswegs neu.
Das Verhältnis der Sexualhormone verändert sich im Lebensverlauf: Neugeborene erleben etwa eine „Minipubertät“, in der hormonelle Umstellungen stattfinden. In der Perimenopause sinkt bei Frauen der Östrogenspiegel deutlich. Auch chromosomal gibt es mehr als zwei eindeutige Geschlechtsausprägungen – etwa beim Klinefelter-Syndrom (XXY), das mit reduziertem Testosteron einhergeht.
Viele Menschen mit sogenannten Varianten der Geschlechtsentwicklung (DSD) lassen sich weder hormonell noch chromosomal eindeutig zuordnen – sie existieren real, kommen im Trump-Dekret aber nicht vor.
Geschlechtliche Vielfalt ist keine bloße „Erfindung“ der Sozial- und Geisteswissenschaften, sondern sie ist in den Menschenrechten fundiert, nämlich den Rechten derer, die sich nicht dauerhaft mit einem von zwei Geschlechtern identifizieren können. Auch biologisch ist es sinnvoll, nicht von einer normativen Setzung der exklusiven und stabilen Zweigeschlechtlichkeit auszugehen, sondern die Daten und Phänomene für sich sprechen zu lassen. Die im Dekret vertretene normative Annahme einer binären Geschlechterordnung ist deshalb aus wissenschaftlicher Perspektive kritisch zu betrachten. Es handelt sich, wie es Judith Butler in ihrem Kommentar zu diesem Dekret treffend ausdrückte, um „verordnete biologische Wahrheiten“.
Politische Folgen: Zweigeschlechtlichkeit als hegemoniale Norm und Diskriminierung von TIN*
Zuerst eine Beobachtung zum Charakter des Textes: Obwohl im Text von „biologischer Wahrheit“, „wissenschaftlicher Forschung“ oder „biologischer Klassifizierung“ die Rede ist, handelt es sich erkennbar nicht um ein Papier mit dem Anspruch auf Wissenschaftlichkeit. Es ist ein präsidentielles Dekret, also ein Befehl von ganz oben im Staat. Seine öffentlich inszenierte Unterzeichnung war eine politische Aktion. Entsprechend sind die restlichen fünf Abschnitte gefüllt mit Anweisungen an unterschiedliche Stellen in der Administration. Unter anderem darf nun der Begriff „gender“ nicht mehr verwendet und muss durch „sex“ ersetzt werden. Alle behördlichen Richtlinien, die mit diesem Befehl in Widerspruch stehen, müssen korrigiert werden. Die Maßnahmen für Diversität, Gleichheit und Inklusion werden gestoppt. In der Folge sollen beispielsweise alle öffentlichen Gelder für Vorhaben gestrichen werden, welche in der Sicht der Regierung von „gender ideology“ befallen sind.
Trump hat sich einer, wie er selbst sagt, „biologischen“ Sicht von Geschlecht verschrieben, weil er seine Wahrheit absolut setzen und der Diskussion entziehen will – als „natürliche“ Wahrheit: Weder das soziale Geschlecht noch aktuelle wissenschaftliche Diskurse wurden dann aber in die Geschlechtsdefinition des Dekrets einbezogen.
Es ist ein für Diskriminierungen typischer Dreischritt: die Naturalisierung, Normalisierung und schließlich Neutralisierung von Unterschieden – wie Anna Katharina Mangold und Mehrdad Payandeh herausarbeiten. Alle drei Schritte kommen hier vor. Es wird behauptet, die Biologie sei ein eindeutiger Maßstab für die wahre und normale Natur des Geschlechts, weswegen alle Inklusionsmaßnahmen, welche der Diskriminierung geschlechtlicher Minoritäten entgegenwirken sollen, ideologisch seien – also nicht neutral, während die Regierung sich neutral verhalte. Dabei wird gerade das Normative dieser Festsetzung verdeckt: Das Dekret wirkt keiner Ideologie entgegen, sondern das Dekret propagiert eine politische Idee, welche Zweigeschlechtlichkeit zur hegemonialen Norm macht.
Eine erkennbare direkte Absicht des Dekrets ist, die Existenz von trans Personen zu leugnen. Gemäß der biologischen „Wahrheit“ des Dekrets gibt es sie einfach gar nicht. Trans Frauen seien eigentlich (biologische, also „wahre“) Männer; trans Männer seien eigentlich (biologische, also „wahre“) Frauen. Folgerichtig erfolgte seit Anfang Mai 2025 die systematische Entlassung von trans Personen aus den entsprechenden Einheiten des US-Militärs. Die Aktion ist gegen geschlechtliche Minderheiten gerichtet, indem ihnen die Existenz aberkannt wird. Das Dekret lässt sich anhand wissenschaftlicher Fakten rasch entkräften. Es muss aber politisch gelesen werden, nämlich darauf hin, was es bewirken soll.
Diese Vorstellungen und Normierungen eines binären Körpergeschlechts bleiben nicht folgenlos. Eigentlich geht es hier – wie auch der gesamten Anti-Gender-Bewegung, zu der sich auch die Trump-Administration zugehörig fühlt – um den Ausschluss nichtbinärer oder trans Menschen und nicht heteronormativer Lebensmodelle.
Im Trump-Dekret zur Zweigeschlechtlichkeit und auch im politischen Manifest „Agenda 2025“, das für die zweite Trump-Regierung eine leitende Rolle spielt, finden sich Hinweise auf die dahinterliegenden Motive: Grundsätzlich sollen traditionelle Geschlechterrollen und Machtverhältnisse reinstalliert werden, die Frauen und Männern unterschiedliche gesellschaftliche Wirkungssphären zuweisen. Dazu gehört auch das antifeministische Social-Media-Phänomen der „Tradwifes“ – die neue Wortschöpfung meint traditionelle Ehefrauen. Sie präsentieren sich als junge Influencerinnen, die glücklich in ihrer Rolle als Hausfrau und Mutter aufgehen, ihre Männer in deren Karrieren dienstbereit unterstützen, ohne eigene Karriereambitionen zu hegen.
Die politischen Forderungen der Trump-Administration sowie die Positionen einer international agierenden „Anti-Gender“-Bewegung verdeutlichen, dass normative Vorstellungen von „biologischem Geschlecht“ eine zentrale Rolle in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung um die Rechte geschlechtlicher und sexueller Minderheiten spielen. Der Rückgriff auf „biologische“ Argumente und vermeintlich gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse wird genutzt, um ultrakonservative Gesellschaftsmodelle und patriarchale Machtstrukturen zu zementieren – auch im Kontext von Debatten um reproduktive Rechte. Maßnahmen wie das Verbot von Pride-Demonstrationen in Ländern wie Ungarn, Russland oder der Türkei, die häufig mit dem Verweis auf Jugendschutz begründet werden, sind Ausdruck einer restaurativen, neo-patriarchalen Geschlechterpolitik.
Entgegen seinem Wording geht es dem Dekret also überhaupt nicht um die Würdigung wissenschaftlicher Grundlagen oder gar um den Schutz von Frauen. Die nachfolgenden Executive Orders zum Ausschluss von trans Menschen aus dem Schul- und Universitätssport, der Abbau von Gender Affirming Care, die Streichung des Gendermarkers „X“ auf offiziellen Dokumenten und die aktuellen Diskussionen um die weitere Kriminalisierung von Abtreibungen sowie Forderungen nach einer Aberkennung der „Ehe für alle“ in einigen US-Bundesstaaten sind Teil einer Strategie des Ausschlusses geschlechtlicher Minderheiten, die aktuell äußerst folgenreich ist.
Es werden Feindbilder konstruiert – mit der Folge, dass Programme und Initiativen im Bereich Diversität, Gleichstellung und Inklusion (DEI) finanziell nicht mehr gefördert werden. Dabei sind es genau die DEI-Programme, die Frauen schützen, etwa vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz oder vor beruflichen Benachteiligungen, die durch Schwangerschaft und Mutterschaft entstehen können.
Angebliche „biologische Fakten“ werden in Anschlag gebracht, um gesellschaftliche Ausschlussmechanismen zu rechtfertigen. Die darin implizit vorausgesetzte binäre Geschlechterordnung soll eine hegemoniale Norm stabilisieren, welche die unterschiedlichen Lebensrealitäten von Frauen, queeren, nichtbinären sowie inter- und transgeschlechtlichen Personen ausblendet. Gleichzeitig bildet sie in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen die Grundlage für diskriminierende Praktiken.
Juliane Scholz und Christoph Rehmann-Sutter
2 Gedanken zu „Geschlechterordnung per Dekret: Trumps Executive Order zur Zweigeschlechtlichkeit“
Sehr lesenswert, wenn auch sehr bedrückend. 🥴
Vielen lieben Dank!